20. Juli 2010
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung arbeitet eng mit dem Betriebsrat bzw. der Personalvertretung zusammen. Zu den Rechten zählen:
- Teilnahme an Betriebs- bwz. Personalsitzungen
- Teilnahme und Besprechung zwischen Betriebs-/Personalrat und Arbeitgeber
- Durchführung von Jugend- und Auszubildendenversammlungen
- Abhalten von Sprechstunden





















