20. Juli 2010
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung arbeitet eng mit dem Betriebsrat bzw. der Personalvertretung zusammen. Zu den Aufgaben zählen:
- Wahrnehmung der Belange der Auszubildenden
- Beantragung von Maßnahmen beim Betriebsrat oder dem Personalbüro (speziell zu Ausbildung, Übernahme)
- Überwachung von Gesetzen, Vorschriften usw.
- Anregung der Auszubildenden an Betriebsrat/Personalbüro herantragen





















